Vereinsordnungen
Beitragsordnung
§ 1. Mitgliedsbeiträge
(1) Mitgliedsbeiträge sind periodisch – halb- oder ganzjährig – ohne Aufforderung zu leisten.
(2) Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der Kreismitgliederversammlung festgelegt. Der Mindestbeitrag beträgt pro Monat und Mitglied EUR 3,00.
(3) Der zuständige Vorstand kann auf Antrag eine Beitragsermäßigung für einzelne Mitglieder beschließen.
§ 2. Buchführung
Zur Kontrolle des Beitragseingangs muss mindestens ein Beitragsbuch geführt werden, das Bestandteil der Buchführung ist.
§ 3. Mahnung
Mitglieder, die es versäumen, ihren Beitrag zu zahlen, sind anzumahnen.
§ 4. Status der Beitragsordnung
Die Beitrags-/Finanzordnung ist Bestandteil der Satzung der Jungen Liberalen Wiesbaden.
§ 5. Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2025 in Kraft. Bis dahin gilt die bisherige Beitragsordnung.